Der BND, die NSA und andere Verfassungsfeinde

Endlich ist es nicht mehr zu leugnen: Der BND hat im Auftrag der NSA spioniert und geheimste Informationen weiter gegeben. Die Handlungen des BND widersprechen nicht nur jeglichem Moralempfinden sondern verletzen auch in eklatanter Weise deutsche Interessen. Der BND muss dringend wieder politischer Kontrolle unterstellt werden.

BND photo

BND Zentrale Photo by illustir

Es ist der vorübergehende Höhepunkte eines Trauserspiels mit zahllosen Akten: Mit seiner Abhörstation in Bad Aibling hat der BND jahrelang im Auftrag der NSA Spionage betrieben. Und die Opfer waren nicht etwa potentielle Terrorzellen sondern Deutschlands engste Verbündete: Französische Beamte und Diplomaten und EU-Mitarbeiter. Auch deutsche Firmen lagen im Zentrum der Spionage. Das die NSA in Deutschland staatlich angeordnete Wirtschaftsspionage betreibt, war schon lange bekannt und ist kürzlich auch offiziell bestätigt worden. (Zu welchem Zweck könnten die 500 Millionen Verbindungsdaten, die die NSA monatlich aushorchte auch sonst dienen. Über Terrorismusabwehr war in den Medien, denen die von Snowden geleakten Strategiepapiere der NSA vorlagen, jedenfalls keine Rede.) Neu ist, dass der BND selbst im Auftrag der NSA deutsche Firmen ausspioniert, oder ausspionieren sollte wie etwa Siemens.

Deutschland kooperiert mit Frankreich und mit der europäischen Union auf einer Vielzahl politischer und diplomatischer Felder. In vielen Belangen wie Währungspolitik oder Einwanderungspolitik hat Deutschland mit Frankreich und der EU sogar eine gemeinsame Gesetzgebung. Ohne Zweifel ist Deutschland also viel enger mit Frankreich und der EU verbündet als mit den USA.  Es ist höchst fraglich inwiefern es im deutschen Interesse liegen kann, geheime Daten unserer engsten Verbündeten an amerikanische Geheimdienste weiterzugeben. Im gleichen oder noch viel größerem Maße gilt dies für Betriebsgeheimnisse und interne Kommunikation unserer Unternehmen. Betrachten wir den Artikel 94 des deutschen Strafgesetzbuches:

§ 94 Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Bei eigenen Recherchen war der BND nun auf 12.000 von der NSA übermittelte Suchmerkmale gestoßen, die deutschem Recht oder deutschen Interessen widersprachen, mehr als 2.000 davon waren nicht durch das Abkommen der Geheimdienste gedeckt. Nach dem Wortlaut des deutschen Strafgesetzbuchs sind die BND-Mitarbeiter Landesverräter. Es fällt sehr schwer, andere Schlüsse aus der Rechtslage und den bekannten Informationen zu ziehen.

Die Politik ist blind

Bundesinnenminister Thomas de Maizière

War der Mann blind? Bundesinnenminister Thomas de Maizière (2005-2009 Kanzleramtsminister und Koordinator der deutschen Geheimdienste. Photo by boellstiftung

Bei Betrachtung der langen, traurigen Geschichte der NSA-Überwachung (vollständige Chronik auf Zeit-Online) fällt es schwer zu sagen, was man erschreckender fände: Wenn Entscheidungsträger in der deutschen Politik nichts vom Ausmaß der BND-Aktivitäten gewusst hätten, oder wenn sie die Öffentlichkeit bewusst täuschen würden. Anzeichen gibt es für beides: So scheint die Bundesregierung erst im Zuge der Medienberichterstattung und der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses überhaupt von der unzulässigen Ausspähung in Bad Aibling erfahren zu haben. Auch der zuständige Kanzleramtschef (2005 – 2009) Thomas de Maizière will von den Aktivitäten des BND nichts gewusst haben, und wandte sich auch nicht an die Öffentlichkeit als im Sommer 2013 die NSA-Spionage öffentlich wurde.

Offenkundig haben die politischen Entscheidungsträger in der Bundesregierung das Ausmaß der Lage noch nicht annähernd erfasst. Das Kanzleramt gibt bisher die Liste der  40.000 Selektoren, nach denen der BND im Auftrag der NSA spionierte, nicht frei, weil die amerikanische Regierung noch nicht zugestimmt hat. Wann hat man in irgendeinem Prozess je mit der Beweisaufnahme gewartet, bis der Angeklagte mit der Verwendung aller Beweisen einverstanden war? Merkel und ihre Regierung haben beim Thema der NSA/BND Spionage offensichtlich jedes Maß dafür verloren, was akzeptabel und was nicht mehr akzeptabel ist. Das Interesse der Bevölkerung an NSA und BND wird aber offenkundig immer größer. (Siehe die Google Suchen des Begriffs BND im Jahresverlauf)

Der BND ohne jegliche politische Kontrolle

Man muss kein verrückter Veschwörungstheoretiker sein, um zu glauben, dass die Politik jegliche Kontrolle über die Geheimdienste verloren hat. Der BND handelt offenbar regelmäßig ohne oder gegen die Anweisungen politischer Gremien. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser Schnarrenberger ließ ihrer Wut über die ungenügende Aufklärung der BND-Spionage bereits bei Twitter freien Lauf.

Selbst der Vorsitzende des Bundesinnenausschusses Wolfgang Bosbach fällte ein vernichtendes Urteil in einem Interview mit Deutschlandfunk. Er vermute, so Bosbach, der BND enthalte dem NSA-Untersuchungsausschuss wichtige Dokumente vor. Es sei an der Zeit einen Geheimdienstbevollmächtigten zu schaffen, dessen Büro Geheimdienst-Akten auch unangekündigt einsehen dürfe. Mit anderen Worten: Eine Kontrollbehörde mit diesen Befugnissen existiert bisher nicht!!!

Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Bundesinnenausschusses

Titel: Wolfgang Bosbach von Laurence Chaperon Quelle: Wikicommons Creative Commons Grafik

„Ich habe schon seit Jahren die Befürchtung, dass wir im Zuge dieser Arbeit, obwohl ich dem edlen Gremium persönlich noch nie angehört habe, nur die Informationen bekommen, die man uns geben möchte, und nicht die Informationen, die man uns eigentlich geben müsste, damit wir den Sachverhalt komplett und abschließend beurteilen können.“

Wolfgang Bosbach, MdB Vorsitzender des Bundesinnenausschusses

 

 

Fazit

Der Geheimdienst NSA hat sich durch seine diversen Spähprogramme de facto zum König der Welt erklärt. Jegliche Daten dürfen über jedermann zu jedem Zweck erhoben und gespeichert werden, sei es zur Terrorismusbekämpfung, zur Betriebsspionage oder zur Verfolgung sonstiger US-Amerikanischer Interessen. Die NSA hat das Ziel einer „Datensouveränität“ einer „Information Supremacy“. Dadurch soll der Bedeutungsverlust der Amerikaner auf allen anderen Feldern kompensiert werden. Unsere Bundesregierung hat es nicht nur versäumt dieser Selbstermächtigung der NSA entschieden entgegenzutreten. Sie hat sich zu ihrem willigen Komplizen machen lassen. Sie hat der NSA intime Daten unserer engsten Verbündeten zukommen lassen, und den Interessen des Landes massiv geschadet.

Der Vorsitzende der EU Kommission Jean Claude Juncker hat bereits eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse gefordert. Diese Aufklärung muss die Regierung Merkel jetzt liefern. Angela Merkel, Thomas de Maizière, Ronald Pofalla und die anderen Verantwortlichen müssen sich dem NSA Untersuchungsausschuss stellen. Der Ausschuss muss rigoros und ohne Rücksicht auf Parteifreunde oder Amtsloyalitäten alle Sachverhalte klären. Und die tatverdächtigen BND-Mitarbeiter werden sich wegen Landesverrats vor einem Gericht verantworten müssen. Ein Bundestags-Bevollmächtigter mit breiten Befugnissen zur Kontrolle der Geheimdienste muss endlich geschaffen werden. Die Geheimdienste müssen wieder in den Dienst des Parlaments gestellt werden. Weil Angela Merkel die Relevanz des Themas NSA/BND-Spionage bisher völlig verkannt hat, ist jetzt höchste Eile geboten. Sonst wird es am Ende nur zwei Gewinner geben: Die NSA, die weiterhin ungestört Daten sammeln kann, und die AfD die weitere frustrierte Unionswähler an sich zieht.

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