Recht für Fanction Autoren: 5 Ausnahmen vom Urheberrecht

Willkommen zurück in der Kategorie „Recht für Fanfiction Autoren“. Wer meine bisherigen Artikel zu „Urheberrecht“ und „Das Recht an der eigenen Fanfiction“ gelesen hat, für den sollte es keine Überraschung mehr sein: Fanfiction sind eigentlich illegal. Nach dem deutschen Urheberrecht dürfen Kunstwerke, die auf anderen Kunstwerken basieren, grundsätzlich nur mit der Erlaubnis des ursprünglichen Künstlers veröffentlicht (und ja das heißt auch ins Internet gestellt) werden. Von dieser „grundsätzlichen“ Regel gibt es allerdings ein paar Ausnahmen. Die meisten davon gelten leider nur in den seltensten Fällen für eure Fanfiction. Aber wenn ihr ganz bis zum Schluss durchhaltet kommt noch eine ganz spannende Ausnahme. Versprochen 😉

[Der Autor dieses Posts ist kein Anwalt und darf daher in Deutschland keine Rechtsberatung erteilen. Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich der Information und sind keinesfalls als konkreten Anweisungen zu verstehen]

1. Pornografie

nackter Mann mit falschen Brüsten

Mamífero Photo by tharso

Es steht bestimmt schon 1000x in jedem Fanfiction-Forum und auf jedem Fanfiction-Portal: Stories, die keinerlei Plot haben, sondern ausschließlich ein Paar beim Sex präsentieren, sind keine richtigen Geschichten sondern Pornografie. Pornografische Inhalte dürfen nach dem Jugendschutz Personen unter 18 nicht zugänglich gemacht werden. Deswegen verbieten die großen Fanfiction Portale wie Myfanfiction.net, Fanfiktion.de und Fanfiction.net  solche Geschichten auch in ihren AGBs.

Zusätzlich zu den Jugendschutzbestimmungen kann es eben durchaus sein, dass ein solcher Text auch nicht urheberrechtlich geschützt ist. Das Landgericht München I sah es jedenfalls in einer Entscheidung im Juni 2013 so. Die Pornofilm, über die verhandelt wurde, zeigten “sexuelle Vorgänge in primitiver Weise”. Die Filme seien deswegen keine Kunstwerke und nicht als urheberrechtlich schützenswert einzustufen.

Was heißt das für eure Fanfiction? Wenn ihr einen solchen pornografischen Text schreibt und ihn etwa auf Tumblr oder eurem Blog veröffentlicht, solltet ihr euch nicht wundern, wenn er eines Tages wortwörtlich auf einer Pornoplattform auftaucht. Den Text zu kopieren ist mit Copy-Paste fast kein Aufwand und die Betreiber können vor Gericht argumentieren, er sei nicht urheberrechtlich geschützt. Die meisten Gerichte sehen das zwar anders, aber je nachdem an welchen Richter ihr geratet…

Umgekehrt könntet ihr eure „Story“ durchaus am „Plot“ von einfachen Sexfilmen orientieren. Vor Gericht hättet ihr mindestens eine Chance, dass die Richter die Vorlage für nicht urheberrechtlich schützenswert halten. Aber jetzt mal ehrlich: Wer will schon Fanfictions über Pornofilme schreiben?

2. Unzureichende Schöpfungshöhe

Junger Mann angestrengt und gelangweilt

Fehlt Autoren eine kreative Idee, sind ihre werke nicht urheberrechtlich schutzfähig melancoliaPhoto by Guilherme Yagui

Damit ein Kunstwerk überhaupt urheberrechtlich geschützt ist, muss es ein Kunstwerk sein. (Wer hätte das gedacht?) Das Werk muss einen bestimmten Grad an künstlerischer Qualität, an Kreativität, an geistigem Gehalt haben. Gegenstände, die nicht die notwendigen Kriterien erfüllen, um Kunstwerke zu sein, (nicht kreativ genug; nicht neu genug; nicht ansprechend oder durchdacht genug) sind also auch nicht urheberrechtlich geschützt. Solche Werke könnten auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht und auch für eigene Kunstwerke genutzt werden. Das Problem abermals: Wer will das schon?

Fanfiction-Geschichten ahmen in der Regel eine Geschichte oder ein Szenario nach, das besonders kreativ, besonders gut gestaltet oder besonders schön erzählt ist. Plakativ gesprochen: Ist eine Vorlage nicht anspruchsvoll genug, um als Werk urheberrechtlich geschützt sein, dann ist sie in der Regel auch keine spannende Grundlage für eine Fanfiction.

3. Bearbeitung und freie Benutzung

Diese Regelung ist sehr gefährlich für Fanfiction-Autoren, weil sie leicht missverständlich ist, und sie Autoren in falsche Sicherheit wiegen kann. Wenn ich bisher davon gesprochen habe, dass Original-Autoren in die Veröffentlichung eurer Fanfiction einwilligen müssten, dann bin ich davon ausgegangen, dass Fanfictions „Bearbeitungen“ sind.

§ 23 (Urheberrechtsgesetz) Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. […]

Nun kennt das Urheberrecht auch eine zweite Art, wie Kunst auf Basis anderer Kunst entwickelt werden kann. Die sogenannte freie Benutzung:

§ 24 Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Das Problem mit diesem Gesetz: Auf den ersten Blick erscheint es relativ klar, weil jeder persönlich eine relativ klare Vorstellung davon hat, was ein „Selbstständiges Werk“ ist. Ein Fanfiction Autor kann auf Basis dieser Paragraphen schnell zu falschen Schlüssen kommen, von deren Richtigkeit er dennoch felsenfest überzeugt ist. Ich habe auf Fanfiction-Portalen schon die verschiedensten Sachen gelesen:

  • „Fanfiction sind grundsätzlich Benutzungen“
  • „Wenn man dem Originalplot folgt, ist es eine Bearbeitung, aber wenn man sich einen eigenen Plot ausdenkt, ist es eine freie Benutzung“
  • „Wenn man die Originalfiguren nicht verwendet, aber die Geschichte in der gleichen Welt spielen lässt, ist es eine freie Benutzung.“

All diese Ideen sind leider nicht richtig. Im Zweifelsfall ist nämlich nicht ausschlaggebend, wie ihr die obigen Gesetze versteht, sondern wie Anwälte und Richter sie auslegen. Unter Richtern setzen sich mit der Zeit nämlich Gewohnheiten durch, wie bestimmte Gesetze im Einzelfall ausgelegt werden. Diese Gewohnheiten nennt man dann „ständige Rechtsprechung“. Und die ständige Rechtsprechung zu Bearbeitungen und Benutzung ist eher streng.

Eine freie Benutzung ist erst dann gegeben, wenn das ursprüngliche Kunstwerk im neuen Werk gar nicht mehr erkennbar ist.

Für Fanfiction Autoren heißt das leider: Eure Fanfiction werden in den aller seltensten Fällen freie Benutzungen sein. Eine Fanfiction lebt ja gerade davon Figuren, eine Welt, einen Plot oder eine Szenenfolge zu verwenden, die markant und wieder erkennbar sind.

4. Satire und Karikatur

Karikatur von Papst Franziskus

Pope Francis Photo by DonkeyHotey

Wie macht man sich über Hunger Games, Twilight oder 50 Shades of Grey lustig, ohne die Figuren wiedererkennbar darzustellen? Schwierig oder? Das hat sich auch der Bundesgerichtshof überlegt. Normalerweise ist die Verwendung von Kunstwerken, ohne die Einwilligung des Künstlers, nur möglich, wenn man die Inhalte des ursprünglichen Kunstwerks bis zur Unkenntlichkeit verfremdet. Für Karikaturen und satirische Darstellungen macht dies aber schlicht keinen Sinn. Karikaturen über Edward und Bella sind ja gerade nur deswegen lustig, weil jeder Edward und Bella wieder erkennt. Und man kann vor einer Karikatur nicht das Einverständnis der Autorin einholen, denn vielleicht hat sie ja etwas dagegen, dass man sich über ihre Figuren lustig macht.

Für Karikaturen hat der BGH deswegen eine Sonderregel geschaffen. Der notwendige „Abstand“ zum Originalkunstwerk liegt hier nicht in der „deutlichen Veränderung“ sondern in der „antithematischen Behandlung des Stoffes“.

Was heißt das? Wenn ihr eine Asterix-Fanfiction mit dem üblichen Asterix-Humor schreibt, könnt ihr kaum behaupten, die Fanfiction wäre eine Karikatur, selbst wenn sie sehr komisch ist. Nun schreibt ihr aber stattdessen eine Geschichte, in der Asterix und Obelix in unsere heutige Zeit versetzt werden. Die Komik entsteht dadurch, dass ihr typisches und wohl bekanntes Asterix- und Obelix Verhalten in der heutigen Zeit seltsam deplatziert wirkt. Eine solche Geschichte hätte sehr viel bessere Chancen vor Gericht als Satire durchzugehen.

5. Wait for it… Gemeinfreie Vorlagen

Zeichnung von Sherlock Holmes und Watson

Einer der bekanntesten Helden ist nicht mehr urheberrechtlich geschützt: Sherlock Holmes (Foto aus einem Band von 1894 zur Verfügung gestellt von der The British Library

Jetzt kommt die versprochene Überraschung: Das Urheberrecht eines Künstlers verfällt in Deutschland 70 Jahre nach seinem Tod. Das entsprechende Werk wird dann „gemeinfrei“. Das bedeutet, alle Kunstwerke, deren Urheber schon länger als 70 Jahre tot sind, können frei veröffentlicht, bearbeitet, adaptiert und für neue Kunst verwendet werden. Dass ihr Fanfictions zu Harry Potter, Naruto oder Fluch der Karibik völlig legal schreiben dürft, werdet ihr also leider nicht mehr erleben. Aber immerhin gibt es einige Interessante Vorlagen, die völlig frei verwendet werden dürfen: Die drei Musketiere, der Glöckner von Notre Dames, Tom Sawyer und Huckleberry Finn, Captain Nemo, Winnetou und Old Shatterhand sowie Sherlock Holmes. Fanfiction zu diesen Vorlagen dürft ihr nicht nur schreiben, sondern auch ohne Furcht kommerziell vermarkten. Ihr dürftet die Geschichten in die Zeitung stellen und Bücher oder E-Books damit verkaufen. (Immer vorausgesetzt ihr schreibt die Geschichten zur ursprünglichen Vorlage und nicht etwa mit genau nachvollziehbarem Bezug zu irgendwelchen neueren Verfilmungen des Stoffs. Denn diese sind durchaus noch urheberrechtlich geschützt)

Aber Halt! Werden jetzt einige von euch sagen. Batman zum Beispiel wurde bereits 1939 zum ersten Mal veröffentlicht. Heißt das, wir dürfen bald auch legale Batman-Fanfiction schreiben? Leider Nein. Denn erstens ist Batman-Erfinder Bob Kane erst 1998 gestorben (frei wäre die Arbeit also erst 2068). Zweitens war DC-Comics mittlerweile so clever sich an Batman zusätzlich zum Urheberrecht auch noch das Markenschutzrecht zu sichern.

Warum sind Kunstwerke noch für so lange Zeit nach dem Tod des Urhebers geschützt? Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Der Autor selbst hat nach seinem Tod ja nichts mehr von der Vermarktung seiner Kunst. Und auch die Erben müssten eigentlich nach spätestens 20 Jahren mal genug profitiert haben. Die Öffentlichkeit hat immerhin ein berechtigtes Bedürfnis daran, dass bekannte Kunst- und Kulturgüter auch verarbeitet und weiterentwickelt werden dürfen.

Mit dieser Position stehe ich übrigens nicht alleine da. Nach einem Bericht der EU zur Urheberrechtskonsultation hält die „überwiegende Mehrheit der Endnutzer“ die „derzeitigen Schutzfristen“ für „unangemessen“.

Was auch immer. Die Gesetzeslage ist nun einmal so wie sie ist. Das waren 5 wichtige Ausnahmen vom Urheberrecht für Fanfictions. Wie immer könnt ihr in den Kommentaren Fragen stellen. Weil ich kein Anwalt bin, darf ich individuelle Rechtsberatung aber nicht erteilen.

8 thoughts on “Recht für Fanction Autoren: 5 Ausnahmen vom Urheberrecht

  1. Björn

    Hi! Verstehe ich das richtig? Ist es z.B. eine freie Benutzung, wenn G.R.R. Martin „Der Herr der Ringe“ liest, sich denkt: Coole Story, aber ein bisschen dröge. Ich schreib mal was Besseres! und dann „Das Lied von Eis und Feuer“ verfasst?

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    1. Avatar-FotoThomasMorus1478 Post author

      Die genaue Abgrenzung von „Freier Benutzung“ und „Bearbeitung“ ist immer etwas schwierig. Im vorkommenden Beispiel wäre das aber nach meiner (nicht professionell juristischen) Meinung genau richtig. „Das Lied von Eis und Feuer“ hat ja nur noch sehr beschränkt mit Herr der Ringe etwas zu tun. Außer eben das ganze Genre, was ja mittlerweile… Szeneüblich ist.
      Anders sähe es zum Beispiel mit der Szene aus „Das Lied von Eis und Feuer“ aus,[spoileralert] in der John Snow von seinen eigenen Gefolgsleuten ermordet wird. Die Szene ist so nahe an die Szene aus „Julius Caesar“ angelehnt, dass das mit Sicherheit ein Urheberrechtsverstoß wäre, wenn Shakespear nicht schon mehr als 70 Jahre tot wäre… Habe ich schon erwähnt, dass Martin ein großer Gegner von Fanfiction-Autoren ist, weil diese nicht selbst kreativ sind, sondern Vorlagen verwenden…

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  2. Vera

    Können Sie gute Quellen empfehlen, die deutlicher machen, wo die Grenzen der erlaubten Benutzung liegen? Ich denke jetzt weniger ans Fanfiction-Schreiben, sondern an literarisches Schreiben, bei dem man Anspielungen und Anlehnungen an fremde Werke verwendet.
    Und hört Fanfiction auf, illegal zu sein, wenn der/die Autor*in des Originalwerks sich explizit FÜR Fanfiction ausspricht, oder müsste der/diejenige jede einzelne Fanfiction durchwinken, damit sie legal wäre?
    Und wie sieht es mit den Fanfiction-Websites aus, die ihre AGBs auf Ausländischem Recht basieren lassen, hat das Auswirkung auf die rechtliche Lage der Texte auf ihren Websites, oder ist das egal?
    Grundsätzlich ist Urheberrecht ja etwas Gutes für Autoren (und da ich selbst schreibe, bin ich dankbar dafür!), aber man wird dann doch manchmal auf Goethe und E.T.A. Hoffmann und ihre Zeitgenossen neidisch, die einfach so, ohne schlechtes Gewissen Fortsetzungen zu fremden Werken geschrieben und veröffentlicht haben…

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    1. Avatar-FotoThomasMorus1478 Post author

      Erst einmal Danke für den (impiziten) Hinweis. Ich hatte gar nicht bemerkt, dass mein Beleg-Link mittlerweile nicht mehr funktioniert, weil der Zielartikel gelöscht wurde.

      Die Abgrenzung von Bearbeitung und freier Benutzung ist leider extrem schwierig, in der Rechtsprechung nicht 100% unumstritten und kann im Zweifelsfall ohnehin nur im Einzelfall erfolgen. Was aus der Rechtsprechung des BHG realtiv klar ist, ist das Prinzip, dass die Handlungselemente, Figuren etc. so sehr verfremdet werden müssen, dass ein Bezug zum Original nicht unmittelbar hergestellt werden kann. Was das im Einzelfall heißt, entscheidet im Zweifel ein Gericht.

      Literarische Anspielungen können – wenn sie satirisch sind – entweder durch die Sonerregel für Satire geschützt sein. Oder auch als Zitat nach §51 UrhG. Wichtig bei einem Zitat: Der Autor muss sich mit dem Werk auseinandersetzen und muss es durch die literarische Arbeit irgendwie kommentieren.

      Um die Stoffe von Vorlagen legal zu verwenden benötigt man als Autor eine Lizenz (=Erlaubnis). Diese Erlaubnis kann zwar tatsächlich auch formlos erfolgen. (Als mündlich oder schriftlich in einem Interview). Hierbei muss aber eine klare und eindeutige Willensbekundung ersichtlich und nachweisbar sein. Es würde also nicht reichen, wenn der Autor sich vage für Fanfiction ausspricht. Er müsste schon etwas sagen wie: „Ich erlaube hiermit allen meinen Fans meine Geschichten als Vorlage für eigene Fanfictions zu verwenden und diese auch zu veröffentlichen.“

      Im Internationalen Privatrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das bedeutet es wird das Recht des Staates angewendet, für den der Schutz beansprucht wird. Wenn ein Autor oder Verleger dich in Deutschland verklagt, wird das Gericht nach deutschem Urheberrecht urteilen. In welchem Land die Website gehostet wird, an welches nationale Publikum sie sich richtet und was in den AGBs steht ist dabei unerheblich.

      Und ja, ich trauere den Zeiten größerer literarischer Freiheiten auch nach. Ich frage mich immer, ob die Geschichten über Herkules und Odysseus sich überhaupt verbreitet hätten, wenn es im antiken Griechenland schon Urheberrecht gegeben hätte.

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  3. Mario

    Hallo, derzeit schreibe ich an einem Fantasy-Roman, der im 17. Jahrhundert spielt und ich greife dabei auf eine der oben genannten Vorlagen zurück, die frei verwendet werden dürfen.
    Nun hat mir in einer Gruppe in Facebook ein amerikanischer Anwalt erzählt, dass es beileibe nicht erlaubt ist, alle möglichen Vornamen zu benutzen, z.B. solche Vornamen, bei denen klar ersichtlich ist, dass sie einfach zu bekannt sind weil diese von der Allgemeinheit bestimmten Charakteren in Filmen zu stark zugeordnet werden können, und in diesem Falle wäre es tatsächlich ein Copyright Infringement.
    Ich hatte einen weiblichen Vornamen erfunden, ohne zu wissen, dass es diesen Namen schon gibt und dass er bereits in zwei Fantasy-Verfilmungen vorkommt, darunter in Game of Thrones. Nun will ich einen anderen, einzigartigen Namen erfinden, aber welcher Name ist denn schon einzigartig bei 8 Milliarden Menschen auf der Erde und Millionen von Filmen, in denen schon alle möglichen Namen vorkamen?
    Was kann ich tun? gibt es ein Register für Vornamen, welche man nicht verwenden darf und welche gemeinfrei sind?
    Vielen Dank im Voraus

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    1. Avatar-FotoThomasMorus1478 Post author

      Hallo Mario,
      sorry für die späte Antwort. Ich pflege diesen Blog nicht mehr ganz so regelmäßig. Du vermischst hier glaube ich zwei Probleme. Eine Name an sich ist nicht urheberrechtlich geschützt, weil er die Schöpfungshöhe nicht erfüllen wird. Text-Werke sind erst ab einer bestimmten Länge geschützt. Ein einzelnes Wort fällt mit Sicherheit nicht darunter.

      Anders sieht es mit vollständigen Charakteren aus. Wenn du eine Fantasy-Geschichte über eine blonde, machtgierige und intrigante Prinzessin/Königin schreibst, die ein Verhältnis mit ihrem Bruder hat und Circei heißt, dann ist das problematisch. Der Grund dafür ist aber nicht der Name. (Denn selbst wenn Namen urheberrechtlich geschützt wären, stammt dieser Name aus der griechischen Mythologie, und wäre schon mehr als 2000 Jahre gemeinfrei gewesen, bevor das Urheberrecht überhaupt erfunden wurde.) Das Problem hier wäre, dass die verschiedenen Ähnlichkeiten (Äußeres, Name, Innenleben und Hintergrund des Charakters) sich zu etwas verknüpfen, was schon die Schöpfungshöhe erfüllt.

      Wenn es wirklich nur um die Namen geht, und sonst zwischen den Charakteren keine Ähnlichkeit besteht, hast du hier kein Problem. Wie ähnlich ein Charakter einem anderen sein muss, damit urheberrechte verletzt werden, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

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      1. Ina

        Da frag ich direkt auch noch mal nach!
        Ich schreibe selbst Bücher und habe jetzt bei meinem Fantasyroman genau dasselbe Problem. Ich sitze da mittlerweile über ein Jahrzehnt dran (inklusive eigener Sprachen, Kontinente usw.) und habe dementsprechend sehr viel Arbeit und Kreativität reingesteckt.
        Nun ist mir nach all den Jahren auch mal in den Sinn gekommen, meine Namen zu googeln, sowohl von Personen, wie auch von Ländern, Orten etc… Und nun musste ich mit Erschrecken feststellen, dass leider KAUM einer meiner Namen noch nicht in irgendwelchen Spielen, Büchern etc aufgetaucht ist.
        Bei „echten“ Vornamen mache ich mir keine Sorgen, wohl aber bei Namen, die sich zum Beispiel aus meiner Fantasysprache ableiten und 100%-ig meine Schöpfung sind. Ich habe also unter Tränen begonnen, alles zu ändern – und wir reden hier von nicht weniger als 100 Namen.
        Das bedeutet also, selbst wenn ich diese, von mir vor Jahren ausgedachten Namen, die definitiv KEINE eingetragenen Vornamen o.Ä. sind, schon z.B. bei Google Books auftauchen, dürfte ich ihn trotzdem weiterhin verwenden? Muss man da denn dann im Notfall (der sicher nie eintreffen wird) beweisen, dass man sie selber erdacht hat? Denn wie gesagt, bei mir trifft das auf über 100 Namen zu und das hat mich zwischenzeitlich an dem ganzen Projekt zweifeln lassen…

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