Das Recht an der eigenen Fanfiction

Es geht munter weiter mit unserer lustigen Kategorie: Was Fanfiction Autoren über Recht wissen müssen. Heute: Welches Recht habe ich an meiner eigenen Fanfiction?

[Der Autor dieses Posts ist kein Anwalt und darf daher in Deutschland keine Rechtsberatung erteilen. Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich der Information und sind keinesfalls als konkreten Anweisungen zu verstehen]

Auf das Thema zum heutigen Blog-Post hat mich eine Diskussion in der Fanfiction-Facebook-Gruppe gebracht. Darin war nämlich ein User folgender Meinung: „Wenn jemand Figuren, Plotverläufe oder Ideen aus deiner Fanfiction klaut, kannst du dagegen nichts unternehmen. Die Fanfiction gehört ja eigentlich nicht dir sondern dem Autor der Vorlage. Deswegen hast du auch keine Möglichkeit gegen Ideendiebstahl vorzugehen.“ Das ist zum Glück ein urbaner Mythos. Als Fanfiction-Autor hat man durchaus Rechte an der eigenen Geschichte. Welche und warum? Ich fange mal ganz von vorne an…

Das Urheberrecht

Gesetzes-Paragraphen ZeichenWie ich im letzten Artikel schon geschrieben habe, hat das Urheberrecht an einem Kunstwerk immer der Urheber. (wer hätte das gedacht)  Und dafür braucht der nicht einmal Verträge, Erklärungen oder sonst irgendwelche offiziellen Papiere zu unterschreiben, um sein Werk urheberrechtlich schützen zu lassen. Jeder der ein Kunstwerk schafft, hat in dem Moment, in dem es fertig ist, automatisch ein Urheberrecht daran. Also auch ihr an den Texten, die ihr ins Internet stellt. Damit ihr praktisch dieses Urheberrecht auch geltend machen könnt, müsst ihr vor Gericht natürlich im Zweifelsfall beweisen können, dass ihr der Urheber seid.

„Soweit so gut Thomas,“ werdet ihr sagen. „Aber hast du uns nicht letzte Woche noch erzählt, die Autoren der Vorlagen hätten Urheberrecht an unserem Text?“ Ja das ist auch so. Aus folgendem Grund:

Stellen wir uns vor, ein ganzes Orchester nimmt gemeinsam eine CD auf. Ein Komponist notiert eine Melodie. Ein Dichter schreibt einen Text dazu. Ein Sänger singt diesen Text. Ein Dirigent dirigiert. Und die verschiedenen Geiger, Trompeter, Trommler und Flötisten spielen jeweils ihre Stimme. Nach der Aufnahme schaut der Anwalt des Ton-Studios verwirrt in die Runde. Wenn so viele Künstler an einem Kunstwerk mitgewirkt haben, wer hat da das Urheberrecht?

Die Antwort ist: Alle gemeinsam. Jeder einzelne von ihnen kann Urheberrecht geltend machen. Und das bedeutet (mal sehen, ob ihr letzte Woche aufgepasst habt)… richtig. Jeder einzelne Musiker könnte Einspruch dagegen einlegen, dass das Musikstück veröffentlicht wird.

Urheberrecht und Fanfiction

Was bedeutet das nun für eure Fanfiction. Ihr habt zwar an euren eigenen Geschichte automatisch Urheberrecht, weil euch das zukommt, sobald ihr die Geschichte geschrieben habt. Weil eure Geschichten aber nun einmal Fanfiction sind, habt ihr nicht das alleinige Urheberrecht. Weil ihr die Figuren, die Welt, die Geschichten aus einer Vorlage verwendet, hat auch der Autor eurer Vorlage Urheberrecht an eurer Geschichte. Und weil eben „alle“ Urheber eines Kunstwerks gemeinsam zustimmen müssen, damit es veröffentlicht werden darf, müsste eigentlich auch der Autor der Vorlage zustimmen, damit ihr eure Geschichte ins Internet stellen dürft.

Das bedeutet aber nicht, dass nun jeder Witzbold sich Text oder Ideen aus eurer Geschichte klauen darf, und sie für seine eigene Geschichte verwenden kann. Denn ihr habt an eurem Kunstwerk ja AUCH Urheberrecht. Das Kunstwerk (und das meint nicht nur den Text nach Buchstaben, sondern bei der nötigen Schöpfungshöhe auch Plot-Idee, Figuren oder Szenenfolge) darf ohne eure Zustimmung nicht weiterverbreitet werden.

Was solltet ihr nun tun?

Nun angenommen ihr lest eine Fanfiction und ihr findet darin ganz tolle Elemente. Vielleicht hat die Geschichte ein spannendes Szenario im Fandom, eine gute Story oder neue interessante Charaktere. Wenn die Geschichte euch so inspiriert, dass ihr unbedingt eine eigene Geschichte darauf aufbauen wollt, fragt euch als erstes: Könnten diese Elemente als „Werke“ urheberrechtlich geschützt sein? (Zur Erinnerung: 1. Produkt menschlichen Schaffens 2. Wahrnehmbare Formgebung 3. geistiger Gehalt. 4. Schöpferische Eigentümlichkeit) Wenn ihr meint, es ist geschützt, oder auch wenn ihr euch nicht sicher seid: Fragt im Zweifelsfall lieber den Autoren, ob ihr auf seiner Geschichte aufbauen dürft.

Anwältin sagt: Lese das KleingedruckteUnd falls euch Jemand fragt, ob er eure Geschichte als Vorlage verwenden darf: Macht euch klar, dass ihr mit der Antwort einen Rechtsakt tätigt, den ihr unter Umständen nicht rückgängig machen könnt. Eure Mail „Klar kein Problem ^^“ beziehungsweise euer eifriges Nicken vor vielen Zeugen kann später vor Gericht als rechtswirksame Einwilligung in die Verwendung eurer Geschichte gelten.

Fazit

Nur weil ihr eure Fanfiction Geschichten streng genommen gar nicht veröffentlichen dürftet, heißt das nicht, dass ihr nicht die Urheber eurer Werke seid. In der Facebook-Gruppe und in Foren ist häufig die Rede davon Plagiate auf Fanfiction-Portalen bei den dortigen Administratoren zu melden. Das halte ich in so einem Fall auch für die angebrachte Methode. Aber ihr solltet im Hinterkopf behalten: Wenn jemand eindeutig Elemente eurer Geschichte verwendet, seien es exakte Formulierungen (die ja besondes leicht nachweisbar sind) oder eindeutige Storyelemente wie zb. Figuren, dann könntet ihr durchaus auch dagegen klagen.

Empfehlen würde ich das jedoch nicht. Erstens ist es moralisch betrachtet schon ein bisschen merkwürdig andere für die Verwendung der eigenen Ideen zu belangen, wenn man selbst seinen Text durch andere hat inspirieren lassen. Zweitens wollen wir auf den Fanfiction-Portalen doch ein gutes Klima behalten, in dem Autoren sich nicht eifersüchtig mit Klagen überziehen, sondern sich gegenseitig helfen und unterstützen.
Das war das Wort zum Sonntag 😉 Wie immer dürft ihr in den Kommentaren gerne Fragen zum Thema stellen. Individuelle Fragen Marke „Glaubst du mein Fanfiction-Plot ist urheberrechtlich geschützt?“ darf ich als Nicht-Anwalt aber leider nicht beantworten. Wenn ihr wissen wollt, welche Ausnahmen es vom Urheberrecht gibt, (und ja ein paar spannende sind dabei) dann gehts hier gleich zum nächsten Artikel. (Ich war diese Woche besonders fleißig)

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