Recht bei Youtube – Was darf ich sagen?

„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“ Nein, darf man nicht! Was man juristisch bei Youtube sagen darf, und was das Äußerungsrecht verbietet.

Photo by Skley

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Es ist den wenigsten Leuten klar, aber in Deutschland darf man nicht alles in der Öffentlichkeit sagen. Bei Youtube ist das ein Problem, denn ein Video ist öffentlich und wird Äußerungsrechtlich bewertet, wie eine Sendung im Fernsehen. Gerade News-Formate oder Let’s Player sagen dabei häufig flüchtig Dinge, die sie später bereuen. Youtuber sollten das folgende beachten, um nicht eine Abmahnung oder sogar eine Vorladung der Staatsanwaltschaft zu erhalten.

Was darf ich grundsätzlich sagen?

Grundsätzlich darf man in Deutschland erst einmal alles sagen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung in §5 des Grundgesetzes wird in der Regel von den Gerichten sehr weit ausgelegt. Es gibt jedoch weitreichende Ausnahmen. Ihr könnt euch aber grundsätzlich merken: Ihr dürft alles sagen, was nicht durch irgendein Gesetz verboten ist.

Unwahre Tatsachenbehauptung

Es ist nach deutschem Recht eindeutig verboten unwahre Fakten zu behaupten. Solche Aussagen sind nicht von der freien Meinungsäußerung gedeckt. Beispiel: Jemand behauptet „die Bundeskanzlerin war am 4. Dezember 2015 um 16 Uhr in einem Parkhaus in Dresden und hat dort 1,2 Millionen Bestechungsgelder von einem Waffenlobbyisten in Empfang genommen“. Die Bundeskanzlerin war zum besagten Zeitpunkt jedoch nachweislich auf einer Gala in Berlin. Das eine falsche Tatsachenbehauptung und verboten.

Durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind lediglich Meinungen „Die Bundeskanzlerin gibt den Interessen der Rüstungsindustrie zu viel Gewicht“ oder als solche erkennbare Spekulationen „Ich glaube die Bundeskanzlerin lässt sich von der Waffenlobby schmieren.“

Wer unwahre Tatsachen behauptet, kann verpflichtet werden seine Aussagen im gleichen Medium „richtig zu stellen.“ (Wobei mir das bei Youtubern noch nie unter gekommen ist). Wenn durch eure Falschaussage Personen oder Institutionen geschädigt wurden, können diese Schadenersatz oder Schmerzensgeld von euch verlangen.

Schadenersatz

Es kann passieren, dass durch Falschaussagen zB. eine Firma geschädigt wird. zB. sagt ihr in einem Video, in dem ihr Schminke testet: „Dieser Puder ist nicht für Allergiker geeignet.“ Nachdem ihr das Video veröffentlicht habt, meldet sich der Schminke-Hersteller bei euch und ist wütend. Denn der Puder ist doch für Allergiker geeignet. Jetzt wo viele potentielle Kunden aber euer Video gesehen haben, werden sie glauben er sei nicht für Allergiker geeignet und werden ihn als Allergiker nicht kaufen. Die Firma wird deswegen durch eure Falschaussage weniger Geld verdienen. Diesen Verlust müsst ihr (Wenn ein Gericht das entscheidet oder ihr eine gerechtfertigte Abmahnung bekommt) dem Unternehmen ersetzen.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist so etwas ähnliches wie Schadenersatz. Bloß geht es nicht darum, dass jemandem durch eure Falschaussagen ein materieller Schaden (Geld) entstanden ist. Vielmehr habt ihr den oder die Geschädigte so sehr beleidigt, dass sie seelische Schmerzen erlitten und psychische Schäden davon getragen hat: Ihr sagt in einem Youtube-Video zum Beispiel „Annemarie Küber aus der Klasse 8 B des Schillergymnasiums in Gardinienburg hatte schon Sex mit der ganzen Parallelklasse.“ Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. (und selbst wenn es stimmen würde, wäre es eine Verletzung ihrer Privatsphäre öffentlich darüber zu berichten) Und logischerweise wäre das Mädchen ziemlich niedergeschlagen, weil jemand solche Lügen über sie verbreitet. Deswegen müsst ihr in diesem Fall eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld bezahlen.

Verletzung der Privatsphäre

In Deutschland hat jeder Bürger das Recht auf seine Privatsphäre. Deswegen darf über „Privatpersonen“ nicht mit vollem Namen öffentlich berichtet werden. So kommen im übrigen die Bild-Zeitungs-Überschriften zu Stande. „Stefan R. schlug seine Frau tot! Und auch über Geschehnisse aus der „Privat oder Intimsphäre“ von Privatpersonen darf nicht berichtet werden.

Anders ist es bei „Prominenten“. (Auf Juristensprech „Personen der Zeitgeschichte“) Es ist nun einmal Teil des Jobs von Prominenten in der Öffentlichkeit zu stehen. Deswegen müssen sie hinnehmen, dass sich jeder für ihr Privatleben interessiert. Von Prominenten dürft ihr also den vollen Namen verwenden.

Wer übrigens sehr krasse private Details aus dem Leben eines anderen öffentlich macht, kann nach §201 StGB sogar strafrechtlich belangt werden und bis zu 1 Jahr Gefängnisstrafe bekommen. (Ich wüsste allerdings nicht, dass das bei einem Youtuber jemals passiert wäre)

Volksverhetzung

Wer rechtsradikale Parolen öffentlich verbreitet, kann mit bis zu 5 Jahren Gefängnisstrafe belangt werden. Ich hoffe es ist selbsterklärend, warum das verboten ist.

Jugendschutz

Es würde mit Sicherheit niemand auf die Idee kommen, Sexbilder oder Pornofilme bei Youtube einzustellen ohne die entsprechenden Videos als „ab 18“ zu kennzeichnen. Nicht ganz so nahe liegend ist es, dass man auch durch bloßes Erzählen den Jugendschutz verletzen kann. Wer also allzu ausführlich und detailreich von seinen Bettgeschichten der vergangenen Wochen berichtet, sollte das Video ebenfalls auf „ab 18! stellen.

Urheberrechtsverletzung

Mit der Gefahr bei Bildern, Musik und Filmsequenzen werde ich mich noch ausführlicher in folgenden Artikeln beschäftigen. Hier jedoch so viel: Auch Textpassagen sind urheberrechtlich geschützt. Wer also Seitenweise aus Harry Potter vorliest, Reden von Angela Merkel vorträgt oder Gedichte von Berthold Brecht in seinem Youtube-Video aufsagt, verletzt dadurch ebenfalls Urheberrechte. (Es sei denn dies wäre durch eine der Ausnahmen im Urheberrecht gestattet: Zitatrecht, Gemeinfreiheit, freie Benutzung, freie Lizenz)

Eure Rettung: Das Laienprivileg

Professionelle Journalisten haben es sehr schwer. Denn sie sind dazu verpflichtet Informationen genau nachzuprüfen und sie sich von verschiedenen Stellen bestätigen zu lassen, bevor sie sie veröffentlichen. Wenn etwa eine Presseagentur berichtet: „In Mercedes Autos wurden Abgasmanipulatoren gefunden“ und ein Journalist übernimmt das ungeprüft in die Zeitung, ins Radio oder ins Fernsehen, dann haftet er für diese Meldung. Wenn die Meldung also falsch ist, kann Mercedes ihn (und nicht nur die Presseagentur) auf Schadenersatz verklagen.

Für euch als nicht-professionelle Journalisten hingegen existiert das „Laienprivileg“. Wenn ihr etwas in der Zeitung oder im Internet lest, dürft ihr auf eurem Youtube-Kanal darüber berichten. Wenn sich die Meldung dann als falsch herausstellt, könnt ihr euch darauf berufen, dass in euren Quellen falsche Informationen standen.

Ich hoffe das war hilfreich für euch.

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