Recht für Youtuber

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Wer einen neuen Youtube-Kanal startet ist oft aufgeregt und gespannt sich ins Abenteuer zu stürzen. Wenige denken dabei an die rechtlichen Grundlagen und an Probleme wie Urheberrecht oder Presserecht. Das muss man rechtlich beachten, wenn man einen Youtube-Kanal betreibt.

Photo by Skley

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Wer einen Youtube-Kanal startet denkt nicht unbedingt zuerst an Recht. Doch auch dieses will beachtet sein. Sonst flattert dem motivierten Youtuber bald eine Abmahnung ins Haus. In meiner Artikelserie will ich alle relevanten Themen abarbeiten: Presserecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Werbung, Recht für Youtube-Zuschauer und natürlich eine Einschätzung für die Praxis. In diesem ersten Post konzentriere ich mich auf die Grundlagen, die man wissen muss, um einen Kanal zu betreiben:

Brauche ich ein Impressum?

Ja. Nach §5 Telemediengesetz benötigt jedes Online-Medium ein Impressum. Darin müssen der Name des Verantwortlichen, seine Adresse und „ein Weg ihn schnell zu kontaktieren“ [zu deutsch E-Mail Adresse] ständig verfügbar gehalten werden. Das Impressum muss mit höchstens zwei Klicks von jeder Unterseite des „Medienangebots“ [sprich von jedem Video aus] erreichbar sein. Das sinnvollste ist das Impressum einfach in die Kanalinfo zu schreiben.

Ein Impressum ist vorgeschrieben, damit die Geschädigten euch kontaktieren können, falls ihr einen Rechtsverstoß begeht.

Welche Rechte habe ich an meinen eigenen Videos?

Wer ein Youtube-Video in deutscher Sprache und damit für ein Publikum in Deutschland veröffentlicht, der unterliegt deutschem Urheberrecht. Ein Video ist ein „Werk“ im urheberrechtlichen Sinne wie jedes andere. Genauer gesagt handelt es sich um ein „Lichtbildwerk“ und ist automatisch ab seiner Schöpfung urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass niemand euer Video ohne eure ausdrückliche Genehmigung veröffentlichen darf. Niemand darf es zB. herunterladen und auf seinem eigenen Kanal hoch laden, ohne euch vorher zu fragen.

Auch „Bearbeitungen“ eures Videos darf niemand erstellen, ohne euch zu fragen. Das bedeutet niemand Szenen aus eurem Video benutzen, und in sein eigenes Video einbauen.

Um Urheberrecht an eurem Video zu bekommen, müsst ihr es nirgendwo anmelden, streng genommen nicht einmal veröffentlichen. Denn nach deutschem Urheberrecht ist jedes Werk ab seiner Schöpfung urheberrechtlich geschützt. De Facto gilt aber in Deutschland derjenige als Urheber, dessen Name am „Werkstück“ angebracht ist. Wenn ihr also ein Video auf eurem Kanal hochladet, dann geltet erst einmal ihr als der Urheber, bis euch jemand das Gegenteil beweist.

 

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