Wochenrückblick 23.-29. Mai

Fifa-Skandal, neue Beweise für russische Truppen in der Ukraine, Abmahnungen wegen Facebook-Button und das neue Android M. Mein Rückblick auf diese Woche…

Politik

Skandal bei der FIFA

Feierende Menschen im Stadion

Photo by Paulisson Miura

2 Tage vor der geplanten Inthronisierung von FIFA-Präsident Sepp Blatter in seine 5. Amtszeit wurde die Weltfußballorganisation am Mittwoch (27. Mai 2015) in eine tiefe Krise gestürzt. Die Schweizer Polizei nahm 6 hochrangige FIFA-Funktionäre in einem züricher Luxushotel fest, unter ihnen FIFA Vizepräsident Jeffrey Web. Die verdächtigen sollen in die USA ausgeliefert werden, wo ihnen ein Verfahren wegen Korruption und Geldwäsche droht. US-Justizministerin Loretta Lynch sprach von einer systematischen Korruption bei der FIFA in einem Zeitraum von mindestens 24 Jahren. Als Reaktion verschob die FIFA den Kongress, bei dem Sepp Blatter für 4 weitere Jahre zum Vorsitzenden gewählt werden soll, auf den heutigen Freitag. Der europäische Fußballverband UEFA hatte zunächst gedroht den Kongress zu boykottieren, sich dann aber doch für eine gemeinsame Teilnahme entschieden. Die UEFA unterstützt bei der Wahl zum Präsidenten Blattes Gegenkandidaten Prinz Ali bin al-Hussein, dem aber nur geringe Chancen prognostiziert werden. UEFA-Präsident Michael Platini drohte im Falle einer Wahl Blatters mit einem WM-Boykott aller europäischen Mannschaften. Wie um den momentanen Skandal in der FIFA noch zu unterstreichen kam es während der FIFA-Versammlung heute angeblich zu einer Bombendrohung.

Russische Militärintervention in der Ukraine

Russische Flugzeuge in Formation

Photo by kuhnmi

Dass russische Militärverbände im Auftrag der russischen Regierung in der Ukraine operieren ist ein offenes Geheimnis. Bereits im Februar (2015) konnte die britische investigative Journalistenplattform Bellingcat anhand öffentlicher Satellitenbilder nachweisen, dass zu Beginn des Ukraine Konflikts in 120 Fällen ukrainische Streitkräfte von russischem Territorium aus mit Artillerie beschossen wurden. Der Raketenwerfer mit dem die Passagiermaschine MH17 abgeschossen wurde, befand sich kurz zuvor noch auf einer russischen Militärbasis. Zwei in der Ukraine gefangen genommene russische Soldaten sollen nach ukrainischen Angaben zugegeben haben, in offiziellem Auftrag der russischen Behörden zu interagieren. Vor Medien wollten sie diese Version jedoch nicht bestätigen. Bellingcat hat wiederholt Beweise aus sozialen Medien vorgelegt, wonach russische Truppen in der Ukraine tätig sind. Der russische Präsident Wladimir Putin hatte Anfang 2014 auch noch vehement ausgeschlossen, dass russische Truppen auf der Krim-Halbinsel operierten. Wenig später wurde die Krim von Russland annektiert. Ungeachtet dieser Fülle an Belegen bezweifeln im Internet jedoch immer noch viele Russland-Anhänger, dass offizielle russische Truppen in der Ukraine aktiv sind. So zum Beispiel Helge Thiessen, Blogger und Betreiber des Portals Fanfiktion.de in einem Beitrag:

Tatsächlich ist es so, dass Russland höchstwahrscheinlich die Separatisten in der Ostukraine unterstützt. Dies geschieht jedoch nachweislich nicht über reguläre russische Armeeverbände im Donbass, sondern bestenfalls mittels der Überlassung alter Waffen- und Munitionsbestände.

Am Donnerstag wurde ein Erlass von Wladimir Putin selbst veröffentlicht. Danach ist es zukünftig verboten, über den Tod von Angehörigen des Verteidigungsministeriums bei „Spezialeinsätzen“ in Friedenszeiten zu berichten. Damit stehen nun bis zu 7 Jahre Gefängnisstrafe darauf, über die russische Militärpräsenz in der Ukraine zu berichten. Unterdessen veröffentlichte das Attlantic Council, gemeinsam mit dem ukrainischen Botschafter und Bellingcat einen neuen Bericht: Aus ihm gehen weitere russische Aktivitäten in der Ukraine hervor. Unter anderem konnten sie durch einen Hundewelpen, der auf mehreren Bildern in sozialen Netzwerken auftaucht, nachweisen, dass sich eine komplette Brigade der russischen Armee nahe des Ortes Kusminski aufhielt. Ein Soldat der Brigade wurde nachweislich bei kämpfen in der Ukraine verletzt.

Edit: (01. Juni 2015) Heute wurde bekannt, dass Moskau Satellitenbilder des Flugs MH17 gefälscht hat, um die Schuld für den Abschuss der Ukraine zuzuschieben.

AfD-Politiker fordert Abschaffung der Volksverhetzung

Der Thüringische AfD Vorsitzende Björn Höcke

Landtagswahl Thüringen am 14. September 2014 von Olaf Kosinsky Creative Commons Grafik Quelle:Wikicommons

Der Richtungsstreit in der europakritisch/rechtskonservativen Partei AfD nimmt bizarre Züge an. Nun wurde eine interne E-Mail des AfD Landeschefs in Thüringen Björn Höcke öffentlich, worin dieser im letzten Jahr die Abschaffung des Straftatbestandes der Volksverhetzung forderte. Die Paragraphen 86 und 130 schränkten die Meinungsfreiheit zu sehr ein. Die Paragraphen richten sich gegen rassistische Äußerungen. Problematisch ist diese Höckes Statement, weil ihm selbst vorgeworfen wird, unter Pseudonym für eine NPD-Zeitschrift publiziert zu haben. Höcke gehört zum nationalkonservativen Flügel der AfD. Andere AfD Mitglieder wie der ehemalige Landeschef, Mecklenburg-Vorpommerns Holger Arpe wurden bereits wegen Volksverhetzung verurteilt. Höcke selbst gibt an, sich nicht an die E-Mail erinnern zu können.

Internetrecht

[Der Autor dieses Wochenrückblicks ist kein Jurist und darf keine Rechtsberatung erteilen. Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich um seine persönliche Sicht der Dinge und um eigene Reaktionen auf die Rechtslage, die ausdrücklich NICHT zur Nachahmung empfohlen wird]

 Facebook Button stellt Webmaster vor neue Herausforderungen

Facebook photoBereits in der letzten Woche berichtete Utopian Reflections, dass die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfahlen Abmahnungen gegen 6 große Unternehmenswebsites angeregt hat. Hintergrund ist die Einbindung des Facebook-Buttons. Wird der klassische Facebook-Button auf einer Website eingebunden, werden Daten von jedem Besucher an Facebooks Server weitergeleitet. Ist der Betreffende User, während er die Seite besucht, bei Facebook angemeldet, können diese Daten sogar seinem Profil zugeordnet werden. Facebook verfügt dann über die Information, dass der Besitzer des Facebook-Profils X auf der Seite Y war, und dort den Like- oder Teilen-Button betätigt oder nicht betätigt hat. Diese Informationen werden ohne Einverständnis des Users übermittelt, was dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung widerspricht. Die Daten können genutzt werden, um dem User bei Facebook noch zielgerichtetere Werbung zu präsentieren. Gegen diese Praxis wehrte sich der Verbraucherschutz.

Der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke hält die Forderungen des Verbraucherschutzes für durchaus berechtigt und die Klagen gegen Payback und Peerk & Cloppenburg. Im Falle eines Gerichtsurteils sieht er akuten Handlungsbedarf für Webseitenbetreiber in Deutschland. Auch Anwalt und Rechtsblogger Thomas Schwenke hält die Datenübermittlung durch den Facebook-Button für Rechtswidrig, schätzt das Risiko rechtlicher Folgen jedoch als gering ein. Sofern die User über einen entsprechenden Passus in Impressum oder Datenschutzerklärung aufgeklärt würden, dass ihre Daten erhoben werden, sei die Gefahr von Abmahnungen gering. (Beitrag ist jedoch bereits von 2010)

Um sicher zu gehen, hat Utopian Reflections sich dazu entschieden zukünftig auf klassische Facebook-Buttons zu verzichten. Stattdessen wurden Buttons eingebunden, die lediglich auf die externen sozialen Profile der Autoren verlinken. Durch diese links werden keine Informationen weitergegeben. Befindet sich der User dann auf dem sozialen Profil, kann er selbst entscheiden, ob er folgen will oder nicht. Diese Praxis empfiehlt die Verbraucherschutzzentrale. Ob die Lösung rechtlich einwandfrei ist, bleibt jedoch fraglich: Facebook gestattet die Verwendung des Facebook-Logos nämlich offiziell nur als „functioning Like button“. Wird das Logo also nur als verlinktes Bild eingebunden, könnte Facebook streng genommen wegen Urheberrechtsverletzung gegen den Seitenbetreiber vorgehen. (Was Facebook aller Wahrscheinlichkeit nach nicht tun wird. Meinungsäußerung des Autors) Um einen rechtskonformen und dennoch ansehnlichen Share-Button unter jedem Artikel einzubinden, hat c’t eine Lösung entwickelt. Der so genannte „Sharrif“ ermöglicht es per Link Artikel zu teilen, ohne dass Daten erfasst und weitergeleitet werden. (Auch als Worpress-Plugin erhältlich)

Web und Welt

Andoid M kommt

Bei der Messe I/O 2015 in San Francisco stellte Google gestern (Donnerstag 28. Mai 2015) zahlreiche Neuerungen vor. Highlight war das neue Betriebssystem Android M. Es soll über ein ausgefeilteres Anwendungsmanagement verfügen und so Systemressourcen und Akku eines mobilen Geräts schonen. Außerdem soll ein Fingerabdruckscanner integriert werden, um den Lockscreen zu überspringen. Android M soll in der zweiten Jahreshälfte offiziell veröffentlicht werden. Ein Preview für Entwickler steht bereits jetzt zum Download bereit.

Neben Android M gewährt Google erstmals Blicke auf die neue Bezahlsoftware Android Pay. Damit soll jeder Inhaber eines Smartphones zukünftig leicht und sicher bezahlen können. Die Kreditkartennummer wird nicht an den Händler sondern „nur“ noch an Google gesendet. Ein hochinteressantes Feature für Online wie Offline-Händler. Visionär ist auch Googles neuer Fotodienst Google Fotos. Er erlaubt nicht nur ein völlig neues und einfaches Management der Fotos per Fingertipp, sondern stellt dem User auch eine Cloud ohne Speicherbegrenzung für seine Fotos zur Verfügung.

 

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