Bundeskabinett beschließt: Fanfiction-Portale sind faktisch verboten

Fanfiction-Portale werden bald formal rechtlich dazu verpflichtet sein alle Fanfiction-Geschichten auf ihren Seiten zu löschen. Nach einem Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch 16. September 2015) billigte, können Fanfiction-Seitenbetreiber sich nicht länger auf den §10 des Telemediengesetzes berufen. Folge leisten werden die Portalbetreiber diesen neuen Anordnungen wahrscheinlich nicht. Jedoch könnten einige Fanfiction-Portale geschlossen werden, weil den Betreibern das Haftungsrisiko einfach zu groß wird.

Es ist ein schwarzer Tag für die deutsche Fanfiction-Szene, der hunderttausende von Hobbyautoren und Lesern ihre Lieblingsfreizeitbeschäftigung kosten könnte. Der Verhängnisvolle Satz findet sich ganz hinten im letzten Absatz in der Pressemeldung zur heutigen Sitzung des Bundeskabinetts:

Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine verbesserte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Jeder Internet-affine Mensch bekommt Magenkrämpfe, wenn Politiker von „Verbesserung“ und „Urheberrecht“ im gleichen Satz sprechen. Doch dieses Mal, kam es noch schlimmer als erwartet.

Der Wortlaut des Gesetzesentwurfs (nach dem Referentenentwurf vom 15.06. der weiter oben verlinkten Pressemeldung nach zu schließen ist er aber inhaltlich nicht verändert worden)

(2)
Die Kenntnis von Tatsachen oder Umständen nach Absatz 1, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, wird vermutet, wenn es sich bei dem angebotenen Dienst um einen besonders gefahrgeneigten Dienst handelt. Ein besonders gefahrgeneigter Dienst liegt in der Regel dann vor, wenn
1.
die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt
2.
der Diensteanbieter durch eigene Maßnahmen vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert
3.
in vom Diensteanbieter veranlassten Werbeauftritten mit der Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen geworben wird oder
4.
keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen

Was bedeutet das?

Zur Erinnerung: Wie ich in diesem Blog schon häufig erklärt habe verstößt jede Fanfiction (mit wenigen Ausnahmen) gegen das Urheberrecht. Denn es werden Figuren, Handlungsorte, Plots oder Welten verwendet, an denen ein anderer Autor die Rechte besitzt. Bisher war das niemals ein Problem, weil die Autoren, Firmen und sonstigen Rechteinhaber Fanfiction in der Regel dulden. Es ist ja Werbung für ihre Kunstwerke und dagegen vorzugehen bringt ihnen keine Vorteile sondern nur negative Publicity. Den Betreibern von Fanfiction-Portalen kam bis jetzt der §10 des Telemediengesetzes zugute. Nach diesem Gesetz haftet der Betreiber einer Plattform nicht für rechtswidrige Beiträge, die User auf seiner Website posten. Erst wenn er Kenntnis von einem rechtswidrigen Beitrag erhält, muss er ihn löschen.

Genau diesen Grundsatz soll das neue Gesetz nun aufheben. Seiten wie Fanfiction-Portale, die vorwiegend zu dem Zweck bestehen, Fanfiction Geschichten hochzuladen, die gegen Urheberrechte verstoßen, müssen nun grundsätzlich davon ausgehen, dass Beiträge rechtswidrig sind. Das bedeutet, sie sind nach diesem Gesetz dazu verpflichtet alle Fanfiction-Geschichten von ihren Seiten zu löschen. Andernfalls haften sie und nicht mehr die einzelnen User, für die Urheberrechtsverstöße.

Was sind die Konsequenzen?

Der Bundestag muss noch über das Gesetz abstimmen. Doch hat das Kabinett einen Entwurf erst einmal verabschiedet, kann man davon ausgehen, dass er auch Gesetzt wird. Dass Portalbetreiber wirklich anfangen Geschichten von ihren Seiten zu löschen ist nicht zu erwarten. Die Regierung wird sie nicht dazu zwingen. Urheberrecht ist eine privatrechtliche Angelegenheit. Das bedeutet, dass erst einmal gar nichts passiert, solange sich die Rechteinhaber der Fanfictions (wie bislang meistens) nicht beschweren. Jedoch werden die deutschen Fanfiction-Seitenbetreiber sich langfristig überlegen, ob sie das riesige finanziell Risiko, das sich aus dem neuen Gesetz ergibt, tragen möchten. Sie haften nun nicht etwa wie jeder einzelne Autor für nur einige wenige Geschichten, sondern für alle Urheberrechtsverstöße auf ihren Seiten. Und das sind je nach Seite eine ganze Menge. (Fanfiktion.net 150.000 Texte, Myfanfiction 80.000 Texte, Animexx führt keine Statistik). Da riskieren die Seitenbetreiber zusammen genommen Abmahngebühren im 2 bis 3 stelligen Millionenbereich. Und wenn auch wie gesagt nur die wenigsten Rechteinhaber gegen Fanfiction vorgehen: Es bleibt ein Restrisiko. Ein Restrisiko, dass sich für die Portalbetreiber seit heute auf riesige Summen beziffern kann. Es kann durchaus sein, dass das dem ein oder anderen Seitenbetreiber zu viel wird, und er deswegen sein Portal schließt.

Warum gibt es das Problem in anderen Ländern nicht?

Andere Länder haben ein sehr viel liberales Urheberrecht. In den USA gibt es zum Beispiel den Rechtsbegriff des „Fair Use“ (fairer Gebrauch). Es ist erlaubt urheberrechtlich geschütztes Material im privaten Rahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, solange man damit kein Geld verdient. Wenn man ein Foto von seinem Lieblingscomic bei Facebook einstellt, kann dies also nicht (wie in Deutschland) dazu führen, dass man eine Abmahnung für bis zu 1000 Euro erhält.

Was geschieht nun in Zukunft?

Bestimmt nichts Gutes. Aber der Grad des Schreckens ist nach oben hin offen. Wie bei jedem Gesetz kommt es nun darauf an, wie Juristen und Gerichte den Gesetzestext zukünftig interpretieren und wie sie auf dessen Basis urteilen. Wie ein “ gefahrgeneigter Dienst “ zukünftig genau definiert werden wird, ist noch völlig offen. Portale für Fanfiction, Fanart, Musik-Remixe, Memes, neu zusammengestellt Comics etc. sind mit Sicherheit unter den Opfern des neuen Gesetzes. Je nachdem, ab wann man „die weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen“ als „rechtswidrig“ ansieht, könnten jedoch sogar große soziale Netzwerke wie reddit, tumblr oder Youtube gefährdet sein.

Warum macht die Bundesregierung das?

Das ist mir ehrlich gesagt auch nicht ganz klar. Die Portalbetreiber müssen nun mit riesigen finanziellen Risiken leben und eventuell ihre Seiten schließen. Die Fanfiction-User können dann keine Geschichten mehr veröffentlichen oder lesen. Die Künstler, Verlage und Studios haben nun weniger kostenlosen Werbeeffekt, weil ihre Figuren und Fandoms nicht mehr so präsent in der Öffentlichkeit sind. Dieses Gesetz hat eigentlich nur Verlierer. Die einzigen, die (wie bei jeder Urheberrechtsverschärfung) profitieren werden, sind die Abmahnanwälte. Diese brauchen jetzt nicht mehr mühsam die Adresse eines Fanfiction-Autors zu ermitteln, sondern können die Abmahnung einfach an die Adresse des Seitenbetreibers schicken.

Fazit

Heute ist ein schwarzer Tag für die Fanfiction-Szene und für jeden, der sich frei künstlerisch im Internet getätigt.

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