Reiss Engelhorn Museum erklärt Blogger-Szene den Krieg

Das Reiss Engelhorn Museum und die Anwaltskanzlei Müller Müller Rössner verschicken Massenabmahnungen wegen der Verwendung eines Wikipedia-Fotos von Richard Wagner. Ihre Position widerspricht nicht nur der bisherigen Rechtsprechung sondern auch der eigentlichen Idee des Urheberrecht. Für Hobby Blogger ist das eine Katastrophe.

Reiss Engelhorn Museum photo

Mannheim City Photo by claudia.schillinger

Einen Blog-Post zu schreiben, ist immens viel Arbeit. Die Recherche alleine kann Stunden in Anspruch nehmen. Einen Text spannend, stimmig und Zielgruppen-gerecht abzufassen, ist Kunst und Wissenschaft zugleich. Fast eben so lange wie für den Artikel-Text braucht ein Blogger, um stimmige und passende Bilder für seinen Beitrag zu recherchieren. Denn Bilder sind für einen guten Blogartikel kein Luxus sondern eine Notwendigkeit. Gerade kleine Blogger und Webmaster ohne großes Budget konnten sich in der Vergangenheit auf die gemeinfreien Bilder aus der Wikicommons Datenbank verlassen. Durch die Massenabmahnungen des Reiss Engelhorn Museums ist das nun vorbei.

Leider muss auch ich an dieser Stelle bekannt geben, dass Utopian Reflections heute alle Artikel seiner Kategorie „Geschichte“ offline genommen hat. Wenn vormals gemeinfreie Werke nicht mehr zur Illustration verwendet werden dürfen, lohnen sich Artikel über historische Themen schlicht nicht mehr.

Abmahnung gegen Musik-Website für Kinder

Abmahnung photo

Abmahnung Photo by dirkvorderstrasse

Das Reiss Engelhorn Museum und die Berliner Anwaltskanzlei Müller Müller Rössner haben in den vergangenen Wochen etliche kleine Webmaster und Bildnutzer abgemahnt. Nicht etwa, um die Rechte von Künstlern zu schützen oder Missbrauch von Kunstwerken einzudämmen, sondern erklärter maßen, um Geld zu verdienen. Das Museum: „Nach dem öffentlich-rechtlichen Kostendeckungsprinzip halten wir uns nicht nur für berechtigt, sondern auch für verpflichtet, Sondernutzungen von Fotografien oder Objekten des Museums durch Dritte mit angemessenen Gebührensätzen zu belegen“. Derartig „angemessene Gebührensätze“ forderte das Museum unter anderem vom privaten Kinder Musik-Portal Musikal und Co, das wegen der Abmahn-Summe nun womöglich den Betrieb einstellen muss. Der Stein des Anstoßes ist ein Bild des Komponisten Richard Wagner in der Sammlung des Reiss Engelhorn Museums, das 1862 angefertigt wurde. Weil in Deutschland ein Kunstwerk 70 Jahre nach dem Tod seines Urhebers in den Besitz der Allgemeinheit übergeht, stellte Wikipedia das Bild mit dem Hinweis: „gemeinfrei“ in seiner Datenbank.

Von dort kopierten es zahlreiche Webmaster und verwendeten es auf ihren eigenen Webseiten. Womit sie nach bestem Wissen und Gewissen handelten: Wenn Wikipedia ein Foto als gemeinfrei, also frei verwendbar einschätzt, dann vertrauen Internet-Schaffende dem in der Regel. Wer das Foto verwendete, befolgte nicht nur gängige Praxis unter Webworkern, sondern auch das, was bis zum 19. Mai diesen Jahres noch gängige Rechtslage in Deutschland war.

Neues Urteil wirft längst geklärte Fragen wieder auf

urteil photoDer grundlegende Anlass ist ein neues Urteil des Berliner Landgerichts. Die Kanzlei Müller Müller Rössner (die auch die Massenabmahnungen durchführt) hat darin folgendes durchgefochten: Die Bilder aus Museumssammlungen selbst bleiben zwar gemeinfrei, sofern ihre Urheber länger als 70 Jahre verstorben sind. Lässt ein Museum jedoch Fotografien dieser Bilder anfertigen, so liegen die Urheber- und Verwertungsrechte dieser Fotografien beim Museum und dürfen ohne deren Erlaubnis (= Gebührenzahlung) nicht verwendet werden. Die Fotos seien gemäß §72 des Urheberrechts bis zu 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Lichtbildes urheberrechtlich geschützt. Der genaue Volltext des Urteils liegt noch nicht vor. Sollte die Zusammenfassung auf der Website der Anwaltskanzlei jedoch mit der Urteilsbegründung übereinstimmen, gibt es einen großen Haken:

Der Bundesgerichtshof hat bereits 1989 in seinem Präzedenzfall-Urteil zu Bibelreproduktion gegenteilig geurteilt. Nach Ansicht des Berliner Landgerichts bestehe ein Urheberrecht, weil ein Lichtbildschutz keine eigene schöpferische Leistung des Fotografen erfordere. Der BGH urteilte jedoch:

aa) […] Der technische Reproduktionsvorgang allein begründet aber noch keinen Lichtbildschutz. Die Erweiterung des Lichtbildschutzes durch § 72 UrhG gegenüber dem – notwendig schöpferischen – Urheberrechtsschutz für Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG beruht vornehmlich auf der Erwägung, daß eine Abgrenzung zwischen Lichtbildern mit Werkcharakter und solchen ohne eigenschöpferischen Einschlag unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnet […]. Sind es aber in erster Linie Abgrenzungsschwierigkeiten, die zu einer Erweiterung des Lichtbildschutzes geführt haben, so kann jedenfalls auf ein Mindestmaß an – zwar nicht schöpferischer, aber doch – persönlicher geistiger Leistung nicht verzichtet werden.

Wider den gesunden Menschenverstand

Worin die persönliche geistige Leistung bestehen soll, wenn ein Fotografen ein existierendes Werk bloß abfotografiert, ist kaum ersichtlich. Die Kanzlei vertritt auf ihrer Website allen Ernstes: Die kreative Leistung zeige sich in der Entscheidung des Fotografen, das Bild mit oder ohne Rahmen abzulichten. Der Anwalt behauptet zwar mit Recht, eine gute Reproduktion bedürfe eines hohen technischen Aufwands. Das alleine ist für das Urheberrecht jedoch unerheblich. Schreiner und Installateure leisten beim Einbau ebenfalls sehr aufwändige Arbeit. Und dennoch ist nicht jede Türe und jeder Wasserhahn urheberrechtlich geschützt.

Schlimmer als alle Paragraphenreiterei ist, dass der Grundgedanke des Urheberrechts durch die Auslegung der Kanzlei Müller Müller Rössner in sein Gegenteil verkehrt wird. Das Urheberrecht wurde ursprünglich geschaffen, um Künstlern und Kreativen ihr Auskommen zu sichern, und ihnen zu ermöglichen neue Werke für die Allgemeinheit zu schaffen. Nun wird es missbraucht, um die Teilhabe der Allgemeinheit an eigentlich gemeinfreien Kunstwerken zu verhindern. In einem anderen Artikel vermutet der Rechtsanwalt der selben Kanzlei, die gegenwärtig diskutierte Aufhebung der Panoramafreiheit sei ein „Beitrag des Gesetzgebers, durch unklare und auslegungsbedürftige Regelungen die Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft zu schwächen.“

Herr Müller: Ihre Abmahnungen sind ein Beitrag, die Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft zu schwächen.

Webworker vor dem aus

Nicht nur auf Grund des eindeutigen BGH-Urteils, ist es selbstverständlich, dass die Wikipedia sich gegen die Selbstermächtigung des Reiss Engelhorn Museums zur Wehr setzt. Würde das Museum sich durchsetzen, wäre das ein Präzedenzfall. Alle gemeinfreien Bilder müssten dann aus dem Online-Lexikon verschwinden. Die meisten Wikipedia-Artikel würden zu einer langen Textwüste, die sich langfristig niemand mehr freiwillig durchlesen würde. Es geht in diesem Rechtsstreit um nicht weniger als die Zukunft der Wikipedia in Deutschland.

Was Hobby-mäßige Blogger und Webworker angeht, sind Urteil und Massenabmahnungen ein Schlag gegen die Existenz. Blogger buhlen im Netz verzweifelt um die flüchtige Aufmerksamkeit der Internetnutzer und konkurrieren auch mit neuen Medien-Schaffenden wie Youtubern oder Instagramm-Fotografen. Kein noch so gut geschriebener Artikel wird auf diesem Markt mehr irgendwelche Resonanz finden, wenn er nicht durch ein treffendes Bild Aufmerksamkeit erzeugt. Posts mit Bildern werden zum Beispiel bei Facebook 53% häufiger geliked, 104% häufiger kommentiert, 120% häufiger wahrgenommen und 83% häufiger angeklickt.  Weil Bilder unter creative commons-Lizenz bei Facebook nicht verwendet werden dürfen, waren gemeinfreie Bilder oft die einzigen Medien, die dort gepostet werden konnten. Das ist nun vorbei.

Gerade für Blogger, die versuchen Themen wie Geschichte, Kunst und Kultur einem breiteren Publikum nahezubringen, war die Wikipedia-Datenbank die Hauptquelle für Bilder. Nun, da die vormals klare Rechtslage auf einmal brüchig geworden ist, und bei jeder Verwendung eines gemeinfreien Fotos eine Abmahnung droht, werden viele Blogger ihr notgedrungen den Rücken kehren. Das Risiko von Abmahnungen können sich die wenigsten Blogger leisten.

Persönliche Konsequenzen

Wie angekündigt werde auch ich künftig davon Abstand nehmen, über historische oder klassische kulturelle Themen zu bloggen. Ich werde mich mehr auf technische und gesellschaftliche Themen konzentrieren, zu denen amerikanische Foto-Agenturen reichlich kostenfreies Bildmaterial zur Verfügung stellen.

Dem Reiss Engelhorn Museum werde ich zukünftig fern bleiben, obwohl ich das Haus früher sehr geschätzt habe, und auch einige meiner ehemaligen Kollegen vom historischen Seminar in Heidelberg dort tätig sind. Aufgabe eines Museums ist es, Kulturgüter für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das Reiss Engelhorn Museum bringt mit zwielichtigen Rechtsmitteln Websites zum Schweigen, die historisch-/kulturelle Sachverhalte einem breiteren Publikum zugänglich machen, oder Kindern klassische Musik nahe bringen wollen. Es verdient den Namen Museum nicht.

4 thoughts on “Reiss Engelhorn Museum erklärt Blogger-Szene den Krieg

  1. Björn

    Die kreative Leistung kann nicht in der Entscheidung für oder gegen eine Abbildung mit Rahmen bestehen. Denn die wissenschaftliche nutzbaren Bildreproduktionen verzichten schon aus dem Grund, dass das ganze Werk unverzerrt abgebildet werden soll, immer auf den Rahmen. Das hält vor Gericht nicht stand.

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    1. Avatar-FotoThomasMorus1478 Post author

      Die Überschrift gibt genau den Teil des Themenfelds an, der auch im ganzen Artikel behandelt wird. Nämlich die Auswirkung der Abmahungen des Reiss-Engelhorn-Museums auf die Bloggerszene. Das Thema hat selbstverständlich mehr Aspekte, aber dieser Aspekt ist im Artikel behandelt.

      Um das zu bemerken, muss man den Artikel natürlich lesen… anstatt lediglich die Überschrift zu überfliegen, und dann einen Link zu einem eigenen Artikel in die Kommentare zu posten.

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      1. Thomas Tunsch

        Das war nicht als Kritik gemeint, sondern als Hinweis auf die (auch im Artikel genannten) Folgen für Webmaster und eben auch die Rezeption des kulturellen Erbes. Insofern ergänzen sich „Utopian Reflections“ und mein Artikel – in dem ich den Beitrag aus „Utopian Reflections“ selbstverständlich verlinkt habe.

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