Kabarettistin Carolin Kebekus schickt kleinem Onlineportal 25.000 Euro Abmahnung

Die Kabarettistin Carolin Kebekus mahnt eine junge Journalistin wegen Spekulationen über ihr Privatleben ab. Warum im Zeitalter des Social Webs bei öffentlichen Personen und Institutionen die Nerven blank liegen. Und wie juristische Sanktionen Journalisten ihre Arbeit immer schwerer machen.

Carolin Kebekus macht Faxen auf der Bühne

Auf der Bühne gibt sich Carlin Kebekus immer cool, hip und locker… Bild: Carolin Kebekus von Martin Jütte
CC BY-NC-ND 2.0

Die Kabarettistin Carolin Kebekus gibt sich stets ziemlich cool, hip und selbstkritisch. In ihrer Sendung „PussyTerrorTV“ und in ihrem Bühnenprogramm erzählt sie gerne peinliche Geschichten aus ihrer Pubertät. Und ihr Sketch gemeinsam mit ihrem Komiker Kollegen Jan Böhmermann ist ja schon fast legendär.

Kaum zu glauben ist deswegen, dass Frau Kebekus privat wohl keinerlei Spaß versteht: Denn am 30. September mahnte ein Anwalt in ihrem Auftrag das Onlineportale Kölnreporter auf eine Summe von 25.000 Euro ab.

Der Anlass hierfür ist folgendes Zitat aus einem Portrait, das bei Kölnreporter veröffentlicht wurde:

Es heißt ja immer „Wer sucht, der findet“. Aber über Kebekus´ Privatleben ist wenig bekannt. Hat sie seit Jahren ein Verhältnis mit dem bekannten türkischstämmigen Kabarettisten Serdar Somuncu? So genau weiß das keiner.

Abmahnung mit wenig Erfolgsaussichten

An Spekulationen über das Privatleben von Kebekus, so heißt es, im Abmahntext, gebe es kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Durch Zufall kenne ich die Autorin des fraglichen Texts persönlich. Eine Jung-Journalistin. Das fragliche Portrait war eine ihrer ersten Presseveröffentlichungen. Auf Gerüchte, dass Kebekus und Somuncu ein Verhältnis haben, sei sie während ihrer Recherchen zum Artikel gestoßen. Der Artikel ist sehr ausführlich recherchiert. Wie man darin lesen kann, hat sie extra einen Bühenauftritt von Kebekus besucht.

Nach meinem Dafürhalten hat Kebekus Abmahnung wenig Aussicht auf Erfolg. Die Pressefreiheit genießt in der deutschen Rechtsprechung traditionell sehr hohen Stellenwert. Die Textstelle ist – weil als Frage formuliert – auch sofort als Spekulation erkennbar. Presserechtlich belangbar sind jedoch maßgeblich falsche Tatsachenaussagen. Dass an Spekulationen über das Privatleben von Prominenten kein öffentliches Informationsinteresse bestehen würde, ist mir völlig neu. (Sowohl in der Realität als auch als Rechtsgrundsatz) Anders wäre es, wenn die „Intimsphäre“ von Carolin Kebekus verletzt worden wäre. Doch die Autorin spekuliert in ihrem Portrait ja nicht darüber, welche sexuellen Vorlieben Kebekus und Somuncur wohl miteinander praktizieren.

Alles in allem scheint mir die gesamte Abmahnung eher ein Einschüchterungsversuch zu sein. So erklärt sich auch die relativ hohe Abmahnsumme von 25.000 Euro. Mindestens Chefredakteur Tobias Büscher scheint auch dieser Auffassung zu sein. Sonst hätte er als Antwort nicht einen derartig polemischen Text veröffentlicht. Denn diesen hat er (wie ich ihn kenne) mit Sicherheit mit seiner Hausanwältin abgesprochen.

Die offene Frage bleibt: Warum geht Carolin Kebekus mit derartig schweren juristischen Geschützen gegen eine Publikation einer Jungjournalistin in einem kaum bekannten, kleinen Onlineportal vor?

Prominente im Web 2.0: Die Nerven liegen blank

Noch vor 20-25 Jahren war PR-Arbeit verhältnismäßig einfach. Es gab eine überschaubare Anzahl an relevanten Medienakteuren: Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendungen. Weil viel Kapital investiert werden musste, um die Infrastruktur für eine regelmäßige Veröffentlichung aufzubauen, veränderte sich der Markt nur sehr schleppend. Alle Inhalte zu sichten, die über einen Akteur veröffentlicht wurden, war deswegen verhältnismäßig einfach. Geschichten in kleineren Medien konnte man getrost ignorieren. Denn sie sprachen ohnehin nur eine sehr kleine Zahl von Rezipienten an, die ihrerseits kaum Möglichkeiten hatten, die Inhalte weiterzuverbreiten.

Und dann passierte das Internet…

Plötzlich war es möglich mit einfachsten Mitteln ohne viel Kapital oder Infrastruktur Inhalte an die Öffentlichkeit zu bringen. Plötzlich wuchsen neue Medienakteure: Onlineportale, Blogs, Podcasts und Youtube-Channels wie Pilze aus dem Boden. Plötzlich hatte fast jeder Leser einen Account in sozialen Netzwerken. Interessante Artikel konnten mit nur einem Mausklick im Umfeld weiterverbreitet werden. Plötzlich konnte eine Story viral gehen, selbst dann wenn sie auf einer kleinen Website mit nur geringer Reichweite erstveröffentlicht wurde.

Seit der Digitalisierung gibt es in der Medienbranche keine kleinen mehr. Jeder noch so kleine Blog, kann eine Geschichte veröffentlichen, die viral geht. Deswegen gehen Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens mittlerweile auch gegen kleine Publisher vor. Manchmal auf kriminelle Art und Weise: Wie die Bruteforce-Attacken, die scheinbar von prorussischen Hackern aus der Ostukraine gegen Utopian Reflections geführt wurden. Immer häufiger wird gegen kleine Medienanbieter jedoch auch die juristische Keule geschwungen

Juristische Maßnahmen gegen Journalismus

Man muss nicht gleich an die Netzpolitik.org Affäre denken. Auch im Kleinen werden immer häufiger schwere juristische Geschütze aufgefahren.

Bei seinem Vortrag bei der VideoDay Academy sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Beispiel, Spielhersteller würden die Urheberrechtsverletzungen von so genannten Lets Playern in der Regel in Kauf nehmen. Immerhin seien die Youtuber, die Computerspiele spielen, diese dann aufnehmen, kommentieren und bei Youtube hochladen grundsätzlich eine gute Werbung für das eigene Spiel. Würde in den Lets Plays jedoch aus Sicht der Publisher unfair kritisiert, könne es durchaus passieren, dass die Spielehersteller wegen ihrer Berichterstattung gegen die Lets Player vorgehen. (Video ab Minute 10.45)

Ähnliche Erfahrungen machte der Gentrifizierungs-Blogger Andrej Holm. In seiner Berichterstattung über ein Haus in der Berliner Linienstraße 118, hatte er ein falsches Detail behauptet: Die von ihm kritisierte David Borck Immobiliengesellschaft war nicht Inhaberin sondern lediglich Vermieterin der strittigen Immobilien.

Für dieses falsche Detail wurde er auf eine Summe von 800 Euro abgemahnt. Kein Einzelfall, wie nach Holms Angaben dessen Anwalt berichtete:

Mein Anwalt, der häufig Blogger vertritt, sagte mir, dass es oft vorkommt, dass jemand, über den unvorteilhaft berichtet wurde, juristische Möglichkeiten sucht, so eine Berichterstattung anzugreifen.

Gerade kleine Blogs, Podcasts und Youtube-Channels haben oft nicht das Budget sich auf größere Rechtsstreitigkeiten einzulassen. Große Unternehmen, Institutionen oder Personen des öffentlichen Lebens können deshalb hoffen solche kleinen Medienakteure durch Rechtssanktionen einzuschüchtern und so kritische Berichterstattung zu verhindern.

Fazit

Es war in der Geschichte noch nie so leicht journalistische Inhalte professionell zu veröffentlichen wie heute. Doch gerade weil es durch die neue digitale Freiheit so viele kleine Medienakteure gibt, haben diese oft nicht die Möglichkeiten sich rechtlich gegen große öffentliche Akteure durchzusetzen. Weil jede Story, egal wo sie publiziert wird, heute das Potential hat die öffentliche Meinung völlig zu verändern, wird die Klagewut der öffentlichen Akteure wohl auch mittelfristig kaum abnehmen. Wenn Autoren jedoch bei jedem halbwegs kritischen Artikel eine Abmahnung droht, kann man absehen, welche Auswirkungen das auf den Journalismus haben wird.

Wenn eine junge Journalistin sieht, dass gleich für einen ihrer ersten Artikel, ein Online-Portal auf 25.000 Euro abgemahnt wird. Wie wird sie das wohl in ihrer zukünftigen Berichterstattung beeinflussen?

Ich hoffe Carolin Kebekus ist stolz auf sich.

1 thought on “Kabarettistin Carolin Kebekus schickt kleinem Onlineportal 25.000 Euro Abmahnung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.